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   AG Siegburg, 04.01.2008 - 117 C 306/06   

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https://dejure.org/2008,32516
AG Siegburg, 04.01.2008 - 117 C 306/06 (https://dejure.org/2008,32516)
AG Siegburg, Entscheidung vom 04.01.2008 - 117 C 306/06 (https://dejure.org/2008,32516)
AG Siegburg, Entscheidung vom 04. Januar 2008 - 117 C 306/06 (https://dejure.org/2008,32516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mietmängeln wie Schimmelpilzbefall, Nässeschaden sowie Pflasterabsenkung auf dem mitgemieteten Pkw-Stellplatz; Voraussetzung für die Anwendung einer vertraglich vereinbarten Kleinreparaturklausel; Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.03.2003 - XII ZR 167/01

    Rechte des Mieters bei Mängeln der Mietsache

    Auszug aus AG Siegburg, 04.01.2008 - 117 C 306/06
    Einer abschließende Klärung bedarf es nicht, da BGH eine Beschränkung des Zurückbehaltungsrecht auf das Dreifache des jeweils zur Reparatur erforderlichen Betrages jedenfalls dann für angemessen erachtet, wenn dem Mieter - wie vorliegend - zuzumuten ist, die Reparatur nach erfolgloser Fristsetzung - im Wege der Ersatzvornahme nach § 536a BGB - selbst vorzunehmen (vgl. BGH, ZMR 2003, 416; zur abweichenden Berechnung nach dem monatlich Drei- bis Fünffachen der Minderungsquote, gegebenenfalls begrenzt auf das Drei- bis Fünffache des Mangelbeseitigungsaufwandes vgl. Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 2. Auflage, § 536 Rn 74 mwN).
  • LG Tübingen, 08.09.1981 - 5 T 72/81

    Aufrechterhaltung einer Zahlungspflicht nach Vollstreckung einer Erzwingungshaft;

    Auszug aus AG Siegburg, 04.01.2008 - 117 C 306/06
    Ist der Mieter zum Einbehalt berechtigt, gerät er in dieser Höhe nicht in Verzug, wobei es ausreicht, wenn er sich darauf erst nachträglich beruft (vgl. nur BGH NJW 1982, 836; Bub/Treier-Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, S. 1041 mwN).
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